Feststellung des Grundversorgers

Zum 1. Juli 2006 versorgte die Elektra- Genossenschaft Effeltrich eG die meistem Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziffer 22 EnWG im Netz der Elektra-Genossenschaft Effeltrich eG. Nach § 32 EnWG wird daher die Elektra als Grundversorger für die Kalenderjahre 2007 - 2009 festgestellt.

Zum 1. Juli 2009 versorgte die Elektra- Genossenschaft Effeltrich eG die meistem Haushaltskunden ( nämlich immer noch 99 %) im Sinne von § 3 Ziffer 22 EnWG im Netz der Elektra-Genossenschaft Effeltrich eG. Nach § 32 EnWG wird daher die Elektra als Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 - 2012 festgestellt.

Transparenzverpflichtung nach § 15(2)

Energieträger:  Inbetriebnahme:  Leistungsklasse:  Vergütung (Ct/kWh):  Einspeisemengen [kWh]:   Vergütung [EUR]:  
Solare Strahlung  2006   bis 30 kW  51,80  57498  29783,96 
Solare Strahlung  2007  bis 30 kW  49,21  11214  5518,41 
Solare Strahlung  2008  bis 30 kW  46,75  8835  4130,38 
Solare Strahlung  2008  über 30 kW  44,48  3373  1571,24 


Hinweise zur Transparenzverpflichtung

1. Die in das Verteilernetz der Elektra Effeltrich eingespeisten Mengen wurden ausschliesslich an den vorgelagerten Netzbetreiber verkauft.  
2. Die bei der Weiterverrechnung an den vorgelagerten Netzbetreiber anfallenden Netznutzungskosten sind nicht berücksichtigt. 
3. Der EEG- pflichtige Letztverbraucherabsatz im Netzgebiet der Elektra Effeltrich betrug im Kalenderjahr 2008: 5239283 kWh  


Vertragsanpassung NAV und GVV

Öffentliche Bekanntmachung von 2007:
vertragsanpassungnavundgvv.pdf [6 KB]