Zum 1. Juli 2006 versorgte die Elektra- Genossenschaft Effeltrich eG die meistem Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziffer 22 EnWG im Netz der Elektra-Genossenschaft Effeltrich eG. Nach § 32 EnWG wird daher die Elektra als Grundversorger für die Kalenderjahre 2007 - 2009 festgestellt.
Zum 1. Juli 2009 versorgte die Elektra- Genossenschaft Effeltrich eG die meistem Haushaltskunden ( nämlich immer noch 99 %) im Sinne von § 3 Ziffer 22 EnWG im Netz der Elektra-Genossenschaft Effeltrich eG. Nach § 32 EnWG wird daher die Elektra als Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 - 2012 festgestellt.